Beglaubigte Übersetzungen mit Gerichts (dolmetscher) stempel
Übersetzungen, die den Gerichtsstempel erfordern, werden mit dem Original oder mit einer notariell beglaubigten Fotokopie gebunden und mit dem das Staatswappen der Tschechischen Republik enthaltenden Stempel des Gerichtsdolmetschers versehen. Mit der Dolmetscherklausel im Tschechischen und im Deutschen bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit seiner Übersetzung. Die somit beglaubigte Übersetzung eines Dokuments ins Deutsche wird dann im gesamten deutschen Sprachraum anerkannt.
Was ist beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen werden in Tschechien von sog. Gerichtsdolmetschern erstellt, d.h. von durch ein tschechisches Landgericht geprüften, zertifizierten und vereidigten Übersetzern. Eine amtliche Übersetzung von Deutsch auf Tschechisch besteht aus drei untrennbar verbundenen Bestandteilen:
- dem zu übersetzenden Dokument oder seiner amtlich beglaubigten Kopie
- der Übersetzung
- dem Bestätigungsvermerk des Gerichtsdolmetschers über die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original
Für eine beglaubigte Übersetzung braucht der Übersetzer bzw. Gerichtsdolmetscher entweder das Originaldokument, oder seine notariell beglaubigte Kopie, die dann mit der Übersetzung zusammengeheftet werden. In den meisten Fällen muss ein für den Bedarf tschechischer Ämter bestimmtes Dokument in Deutschland noch mit der sog. Apostille versehen werden, bevor es übersetzt wird.